stoßwellentherapie


 

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Anwendungsgebiet - Überlastungsschäden, Sehnenansatzerkrankung, Tendinose:

Überlastungsschäden am Bewegungsapparat können Sportler verschiedener Disziplinen, aber auch Nicht-Sportler betreffen. Ausgehen ist meist eine Fehlbelastung verschiedener Strukturen. Teils aufgrund einer echten Überlastung, teils aber auch aufgrund vorhandener Störungen wie Fußdeformitäten oder Beckenschiefstände.

Ist eine Überlastungsreaktion einmal chronisch geworden, fängt der Ärger an. Häufig betroffen sind Ausdauer- und Ballsportarten. Insbesondere Laufsportler u.a. können immer wieder dem Problem anheim fallen, Ihrem Körper in kurzer Zeit zu viel Ehrgeiz entgegen zu bringen. Dabei kommt Ausgleichstraining und eine fachliche Anleitung im Sport oft zu kurz. Wichtiger als die Behandlung des Überlastungsschadens ist dessen Vermeidung. Hierzu existiert mannigfaltige Literatur und Anleitungen zur Vorbeugung.

Is es aber zu einer Schädigung gekommen, muß in vielen Fällen der Sportmediziner eingreifen. Läßt sich das Problem mit klassischen Methoden wie Einlagenversorgung, Manualtherapie, Entzündungshemmern und dem unabdingbar notwendigen selbsttätigen Ausgleichstraining des Patienten nicht beherrschen, kann das Verfahren der Stoßwellentherapie, welche bei uns mit einem hochenergetischen Gerät angeboten wird, gute Ergebnisse erbringen. Alternativ kann auch die ACP-Eigenbluttherapie angezeigt sein. Siehe hierzu ACP-Therapie. Als allerletzte Möglichkeit bleibt in manchen Einzelfällen eine Operation. Dies sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

 

Klassische Überlastungsschäden sind u.a.: 

  • Tennisarm / Epicondylitis humeri radialis
  • Golferarm / Epicondylitis humeri ulnaris
  • Kalkschulter / Tendinosis calcarea (eher degenerativ bedingt)
  • Läuferknie / distales Tractus iliotibialis Syndrom
  • Springerknie / Patellaspitzensyndrom
  • Shin-Splint-Syndrom / mediales Schienbeinkantensyndrom
  • Achillodynie / Achillessehnenverdickung
  • Achillessehnenansatztendinose
  • klassischer Fersensporn (Volksmund) / Plantarfasziitis

 

Wirkungsweise und Biologie:

Es kann als unbestritten angesehen werden, dass Stoßwellen eine biologische Wirkung entfalten, die man sich therapeutisch zunutze machen kann. In experimentellen Studien konnten verschiedene Wirkungsweisen der Stoßwelle nachgewiesen werden, die den positiven Einfluss der Stoßwelle auf Pseudarthrosen (ausbleibende Knochenbruchheilung mit bindegewebiger Überbrückung des Bruchs) und Sehnenansatzerkrankungen erklären.

Die Stoßwelle besitzt folgende gesicherte biologische Effekte:

  • Stimulierung des Knochenwachstums
  • Ausschüttung von Wachstumsfaktoren und anderen biologisch aktiven Eiweißen
  • Zellteilung und damit Geweberegeneration durch so genannten Mechanotransduktion (mechanische Reize führen zu Wachstumsreizen in der Zelle)

Die derzeitige Theorie besagt, dass durch die Aktivierung der biologischen Prozesse die Selbstheilungsprozesse des Körpers in Gang gesetzt werden. Durch einen erhöhten Stoffwechsel kann geschädigtes Sehnengewebe "repariert" und eine lokale Entzündung bekämpft werden.

Je nach behandelter Erkrankung darf deshalb mit einem sofortigen, anhaltenden Therapieerfolg nicht gerechnet werden, weil die Gewebsreaktionen Zeit benötigen. Letztendlich bleiben noch viele Dinge in der Wirkweise von Stoßwellen ungeklärt.

Die genannte mittel- bis hochenergetische Stoßwelle (diese verwenden wir in unserer Praxis) muss explizit von der radialen Druckwelle unterschieden werden. Diese niederenergetische Welle kann nicht in die Tiefe des Gewebe eindringen. Die genannten biologischen Wirkungen sind hierbei ebenfalls nicht abschließend bewiesen.

 

Technische Durchführung:

Die technische Durchführung der Stoßwellenbehandlung ist in den meisten Fällen einfach. Der Therapiekopf wird mit einem Kontaktgel auf die Haut des zu behandelnden Areals angekoppelt und die Energieflussdichte sowie die Impulsanzahl eingestellt. In einer energieflussdichteabhängigen Frequenz werden dann die Stoßwellen appliziert.

Besonders die ersten Impulse sind ein wenig schmerzhaft für den Patienten, wenn die Stoßwellen auf das entzündete Gewebe treffen. Eine Narkose oder sonstige Betäubung ist aber nicht notwendig und für den Therapieerfolg sogar schädlich, da die Schmerzempfindung ein entscheidendes Steuermerkmal für die richtige Lokalisation ist.

Im Verlauf der Therapie bessert sich der Schmerz  gewöhnlich. Je nach Anzahl der abgegebenen Stoßwellen dauert eine Therapiesitzung lediglich zwischen 5-15 Minuten. Drei Sitzungen sind die Regel.

 

Nebenwirkungen und Kritik:

Schwerwiegende Komplikationen sind bei sachgerechter Anwendung der Stoßwelle nicht zu befürchten. Selten kann es im Behandlungsgebiet zu harmlosen Schwellungen und Einblutungen (Bluterguss / Hämatom) kommen.

Folgende Gegenanzeigen sind zu beachten: Schwangerschaft, Herzschrittmacher im Behandlungsgebiet.

Die Stoßwellentherapie ist ein nicht abschließend untersuchtes Therapieverfahren. Die Wirkung der Stoßwelle ist bewiesen, jedoch ist der Mechanismus, der zur Gewebsreaktion und somit zum Therapieerfolg führt, nicht vollends bekannt.

Somit fehlen auch Informationen über mögliche positive und negative Störeinflüsse, die das therapeutische Ergebnis beeinflussen könnten. Deshalb ist das Ergebnis einer Stoßwellentherapie auch schlecht vorhersagbar. Alles hängt davon ab, ob die erwünschte Gewebereaktion ausgelöst werden kann oder nicht.

Vorteile: Die allgemeinen OP-Risiken wie Narkoserisiko, Infektion, und Verletzung von Nachbarstrukturen sowie die Unannehmlichkeiten nach einer OP wie Arbeitsausfall, Wundschmerzen und evtl. Gipsruhigstellung entfallen bei der Stoßwellentherapie.

Nachteile: Gesetzlich versicherte Patienten müssen die Kosten für die Stoßwellentherapie in aller Regel selbst tragen. Privatkassen übernehmen die Kosten meistens vollständig. Die Beihilfe entscheidet teilweise von Fall zu Fall. Entsprechende Kostenübernahmeantragsformulare werden von uns ausgehändigt.

 

Kostenübernahme:

Da die biologische Wirkung der Stoßwelle nicht abschließend geklärt ist und ein Therapieerfolg im Einzelfall nicht zu 100% vorhersagbar ist, ist die Stoßwelle als Therapieform von den Krankenkassen nicht uneingeschränkt anerkannt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.

Private Kassen bezahlen diese Therapie in aller Regel ohne Beanstandung (Ausnahme ist die Beihilfe, auch hier muss in bestimmten Fällen eine gesonderte Anfrage von Seiten des Patienten erfolgen). Trotz allem sollte zuvor eine Anfrage bei Ihrem privaten Kostenträger erfolgen.

Beachten Sie, dass wir über ein hochenergetisches Gerät verfügen. Hier entstehen wesentlich höhere Energien und es sind nur 3 Sitzungen notwendig. Behandlungskosten: 198,42 Euro (Zi. 1800analog nach GOÄ). Die Stosswellentherapie wird ausschließlich im Rahmen unserer privatärztlichen Sprechstunde angeboten, jedoch nicht im Rahmen der kassenärztlichen!